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Das System der deutschen Blindenschrift
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4.7 Einschübe in Basis- oder Vollschrift
Gelegentlich besteht die Notwendigkeit, innerhalb eines Kurzschrifttextes einzelne Wörter oder ganze Passagen in Basis- oder Vollschrift wiederzugeben. Dabei gilt formal die Regelung aus 2.7 „Hervorhebungen“:
Anwendung Einschub eines Wortes |
Umsetzung Punkt 6 Punkt 3 (vor dem Einschub) Punkte 1 bis 6 (für das folgende Wort) ⠠⠄⠿ |
Anwendung Einschub mehrerer Wörter |
Umsetzung Punkte 3 und 6 Punkt 3 (vor dem Einschub), Punkt 6 Punkt 3 Punkte 1 bis 6 (nach dem Einschub) ⠤⠄⠿ ⠄⠄⠄ ⠿⠠⠄ |
(Das 6-Punkte-Zeichen steht für ein Wort, die 6-Punkte-Zeichen und die eingeschlossenen Punkte 3 für mehrere Wörter.)
Sind Verwechslungen ausgeschlossen, kann auf die Ankündigung verzichtet werden.