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5.3 Änderungen 1998

Im Zuge der 1995 beschlossenen Rechtschreibreform kommt das Eszett in der deutschen Schriftsprache erheblich weniger oft vor. Deshalb wurde das bis 1971 – in der Schweiz immer – verwendete Doppel-s-Zeichen (Punkte 2 3 4 6) wieder eingeführt (s. 4.1 „Lautgruppenkürzungen“). In den Fällen, in denen noch ein Eszett verwendet wird, ist seine Bedeutung durch den vorangestellten Punkt 6 aufzuheben (s. 4.1 „Lautgruppenkürzungen“). Durch diese Regelung konnte auch die Kürzung für „dessen“ D Doppel-s-Zeichen ⠙⠮ wieder aufgenommen werden (s. 4.4 „Zweiformige Kürzungen“).

Bei Texten in reformierter Rechtschreibung stehen die Kürzungen Punkt 2 L ⠂⠇ und Punkt 2 M ⠂⠍ nur noch für „lass“ und „müss“; W Doppel-s-Zeichen ⠺⠮ bedeutet jetzt nur noch „wiss“; die Kürzung W S ⠺⠎ entfällt.

Die Kürzungen für „-jenig“ und „-selb“ (der Strich steht für den Artikel) wurden ersatzlos gestrichen.

Das alleinstehende Doppel-s-Zeichen bedeutet bei Texten in reformierter Rechtschreibung „dass“.

Die Nachsilben „mal“ und „wärts“ dürfen bei Substantiven, auch in Zusammensetzungen, verwendet werden (s. 4.2.2 „Nachsilbenkürzungen“, a).

Einformige Wortkürzungen, denen Punkt 2 oder 5 folgt, sind auch am Wortanfang anzukündigen.

Einschübe und Hervorhebungen (s. 2.6 „Groß- und Kleinschreibung“, 2.7 „Hervorhebungen“, 2.9 „Fremdsprachliche Einschübe“, 2.10 „Mathematische Zeichen und Einschübe“, 2.11 „Einschübe in Computer-Braille, 4.7 „Einschübe in Basis- oder Vollschrift“) wurden neu geregelt. Sie werden einheitlich mit ⠠⠄ (Punkte 6 – 3) abgeschlossen.

Die Behandlung der verschiedenen Striche ist im Kapitel 2.5 neu geregelt und ergänzt.

Neu aufgenommen wurden

  • drei neue Zeichen aus der EDV und die Möglichkeit einer 6-Punkt-Darstellung der 8-Punkte-Blindenschrift (s. 2.11 „Computer-Braille),
  • die Kürzungen für „Jahrtausend“ und „Jahrzehnt“,
  • die einheitliche Ankündigung aller Akzentbuchstaben mit Punkt 4.

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